L-QIF: Neue Schweizer Fondskategorie
Einführung neuer Schweizer Fondskategorie L-QIF ab 1. März 2024
Gemäss heutiger Medienmitteilung des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen («SIF») wird mit dem Limited Qualified Investors Fund («L-QIF») eine neue Art eines Schweizer Anlagefonds lanciert. Die per 1. März geltenden Änderungen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) sowie der Kollektivanlagenverordnung (KKV) erlauben die Strukturierung der neuen Fondskategorie.
Damit wird im Schweizer Recht eine auf qualifizierte Anleger beschränkte kollektive Kapitalanlage eingeführt, die weder eine Bewilligung noch eine Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) benötigt. Die für die Verwaltung zuständigen Institute sind dafür verantwortlich, dass die für den L-QIF geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Übertragung der Vermögensverwaltung ist dabei nur an Institute mit mindestens einer Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen zulässig. Mit einer raschen Lancierung und grosser Flexibilität bei den Anlagen und Anlagerichtlinien bietet der L-QIF neue Möglichkeiten für alternative Anlagen und innovative Fondsstrategien.
Solutions & Funds ermöglicht als erfahrene Fondsleitung ab sofort Zugang zur neuen Fondsrechtsform und bietet ihren Kunden umfassende Strukturierungs- und Beratungsdienstleistungen an.