L-QIF als Hoffnungsträger des hiesigen Fondsstandorts
B2B Schweizer Magazin für kollektive Investments und Vorsorgelösungen: Neue Rechtsformen bei Kollektivanlagen
Auch in unserer Fondsindustrie gilt: Eine erfolgreiche Zukunft baut auf Innovation, ständige Erneuerung und Fortschritt. Dabei spielen regulatorische Rahmenbedingungen eine nicht unwesentliche Rolle. Im Mittelpunkt stehen zunächst die jeweils verfügbaren Rechtsformen, um neue Investment-Ansätze auch effizient und zeitnah realisieren zu können. Die Wahl der rechtlichen Struktur innerhalb eines bestimmten Fondsdomizils entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Weshalb dem so ist und wovon dies abhängt, soll nachfolgend erörtert werden. Aufsichtsbehörden sind ausserdem vermehrt bereit, zeitgemässe und auf die technologischen Möglichkeiten abgestimmte regulatorische Bedingungen zu schaffen; die Zulassung von Reserved Alternative Investment Funds (RAIF) und von European Longterm Investment Funds (ELTIF) in Luxemburg und das Pendant zum RAIF in der Schweiz, der so genannte Limited Qualified Investor Fund (L-QIF; in Vorbereitung), sind wichtige Meilensteine auf dem Weg hin zu einer fortschrittlichen und kundennahen Fondswelt.
Für das Fachgespräch, das auch als PDF runtergeladen werden kann, stellten sich die folgenden Experten zur Verfügung: Eugène Del Cioppo [UBS Fondsleitung], Patrick Moser [AvelaLaw], Simon Schären [AMAS], Andreea Stefanescu [Solufonds] und Ralph Warth [CS Funds].